Ein Tätigkeitsschwerpunkt ist ein von der Zahnärztekammer genehmigter Hinweis auf die besondere Spezialisierung eines Zahnarztes. Sie dient zur Information für Patienten.
Die Zahnärztekammern der Bundesländer können einem Zahnarzt erlauben, diese Bezeichnung für anerkannte Teilbereiche der Zahnmedizin zu führen, zum Beispiel für die Implantologie, Parodontologie, Endodontie, Ästhetische Zahnheilkunde und weitere. Voraussetzung dafür ist, dass er in diesem Teilbereich über ein besonderes theoretisches und praktisches Wissen sowie ausreichend Erfahrung verfügt. Diese hohe Qualifikation muss der Zahnarzt durch die Teilnahme an anerkannten Fortbildungen nachweisen.
Ist ein Tätigkeitsschwerpunkt anerkannt, muss er in regelmäßigen Abständen von der Zahnärztekammer neu zertifiziert werden. Zahnärzte müssen dafür eine bestimmte Anzahl an Fortbildungen absolvieren, mit denen eine kontinuierliche Aktualität des fachlichen Wissens nachgewiesen werden kann.
Implantologie
Dr. Georg Bayer, Dr. Steffen Kistler, Dr. Frank Kistler und Dr. Jörg Neugebauer (alle vier sind zugleich von der EDA zertifiziert)
Ästhetisch-Rekonstruktive Zahnmedizin
Dr. Alexandra Elbertzhagen, Zahnarzt Fabian Sigmund (in Arbeit)
Umweltmedizin
Dr. Alexandra Elbertzhagen